(alt="") Fremdenführerin steht vor einer Gruppe

In Österreich fällt der Beruf des Fremdenführers (§ 108 GewO 1994) unter die reglementierten Gewerbe gemäß § 94 Z 21 GewO 1994. Um das Gewerbe des staatlich geprüften Fremdenführers ausüben zu dürfen, muss man eine aus drei Modulen bestehende Prüfung ablegen (siehe Prüfungsordnung):
– eine fachlich praktische Prüfung (Modul 1: Kommentieren und Einweisen während einer Busfahrt, Stadtspaziergang und Innenführung in einem Museum o.ä.)
– eine fachlich mündliche Prüfung (Modul 2: v.a. Geschichte, Kunstgeschichte, Tourismuskunde, politische Bildung, Volkskunde)
– eine schriftliche Prüfung (Modul 3: kaufmännische und rechtliche Kenntnisse).
Die Prüfungen sind auf Deutsch und in einer Fremdsprache abzulegen. Sollte die Prüfungskommission die Fremdsprache nicht abdecken können, so ist auf eigene Kosten ein Dolmetscher beizuziehen.

Zusätzlich zur Prüfung muss der Nachweis über den Besuch ein Lehrganges erbracht werden. Dieser muss laut Fremdenführer-Verordnung BGBl. II Nr. 46/2003 “[…] am Wirtschaftsförderungsinstitut einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft, am Berufsförderungsinstitut, an einer vergleichbaren nichtschulischen Einrichtung oder an einer Fachhochschule […]” absolviert werden.

Derzeit sind ca. 1.500 Fremdenführer in Österreich im Einsatz, davon über 700 in Wien. Sie decken über 40 Sprachen ab und jeder von ihnen hat sich auf gewisse Themenbereiche spezialisiert.
Weitere Informationen zum Fremdenführergewerbe finden Sie in der Infobroschüre der Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe.

In letzter Zeit ist die Diskussion, ob das Fremdenführergewerbe reglementiert bleiben soll, immer wieder aufgeflammt. Es gibt 1.000 Gründe, warum Sie einen staatlich geprüften Fremdenführer buchen sollten, anstelle auf eine gratis Tour zurückzugreifen, die zum Teil von Nicht-Fremdenführern angeboten werden. Einige Argumente für das Weiterbestehen des reglementierten Gewerbes hat der Fachverband der Freizeit- und Sportbetriebe in einem Argumentarium zusammengefasst.
Als Beleg, das Fremdenführergewerbe rechtmäßig ausüben zu dürfen, müssen Fremdenführer immer ihren Ausweis bei sich tragen. Nicht verpflichtend, aber mittlerweile üblich ist es, eine von der WKO ausgestellte Fremdenführerplankette zu tragen, um sich optisch als legitimierter Kollege zu kennzeichnen.
Außerdem wurde im Winter 2019 ein Gütesiegel für Gewerbebetriebe mit staatlich geprüfter Befähigungsprüfung eingeführt, um Qualifikation und damit Qualität nach außen hin sichtbarer zu machen.

Erkennungszeichen der staatlich geprüften Fremdenführer und Fremdenführerinnen
Gütesiegel und Austria Guide Logo
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